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Vergleich Plastischer Chirurgen

Dieser Vergleich basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen und dient nur zur Orientierung. Bitte konsultieren Sie vor einer Behandlung persönlich einen qualifizierten Facharzt.
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Bruststraffung und Krankenkasse: wann die Kasse zahlt

Eine reine Bruststraffung (Mastopexie) gilt bei den gesetzlichen Krankenkassen als ästhetischer Eingriff und wird in aller Regel nicht bezahlt. Das gilt für die AOK genauso wie für TK, Barmer, DAK und IKK. Es gibt aber zwei Wege, auf denen die Kasse die Kosten trotzdem übernimmt. Hier steht, welche das sind und wie Sie den Antrag stellen.

Der Grundsatz: Straffung ist Selbstzahlerleistung

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt Behandlungen, die eine Krankheit erkennen, heilen oder lindern1. Eine hängende Brust (Ptose) ist für sich genommen keine Krankheit. Auch ein erheblicher seelischer Leidensdruck reicht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht aus, um einen Eingriff an einem gesunden Körperteil zu begründen2. Deshalb lehnen die Kassen Anträge auf eine reine Bruststraffung fast immer ab.

Wann die Kasse doch zahlt

1. Straffung als Teil einer Brustverkleinerung

Bei einer medizinisch begründeten Brustverkleinerung wird die Brust immer auch gestrafft, denn Haut und Drüsengewebe werden neu geformt und die Brustwarze wird angehoben. Wird die Verkleinerung bewilligt, ist diese Straffung Teil der Kassenleistung. Wünsche, die darüber hinausgehen, etwa zusätzliche Implantate, zahlen Sie selbst. Wie dieser Antrag läuft, steht im Ratgeber Brustverkleinerung auf Kassenkosten.

2. Fehlbildungen und Wiederherstellung

Bei angeborenen Fehlbildungen, etwa einer tubulären Brust oder einer deutlichen Asymmetrie, und bei der Wiederherstellung nach Brustkrebs kann die Kasse die Angleichung der Brust einschließlich einer Straffung übernehmen. Nach Brustkrebs ist die Angleichung der gesunden Seite laut Leitfaden des Medizinischen Dienstes in aller Regel medizinisch notwendig3. Auch hier ist eine vorherige Genehmigung nötig.

3. Hautüberschuss nach starker Gewichtsabnahme

Nach sehr großem Gewichtsverlust, zum Beispiel nach einer Magenoperation, beantragen manche Patientinnen eine Straffung wegen wiederkehrender Entzündungen in der Unterbrustfalte. Die Kassen prüfen diese Anträge streng. Voraussetzung ist, dass die Hautprobleme trotz mindestens sechsmonatiger dermatologischer Behandlung fortbestehen4 und das Gewicht seit mindestens sechs Monaten stabil ist5. Für den Bauch gilt dasselbe, siehe Bauchdeckenstraffung und Krankenkasse.

Bruststraffung bei der AOK

Die AOK besteht aus elf rechtlich selbstständigen Kassen6. An der Rechtslage ändert das nichts: Eine reine Straffung bewilligt keine AOK. Wer nach „Bruststraffung Kosten AOK“ sucht, hat in der Praxis meist eine große, schwere Brust mit Beschwerden. Dann ist der richtige Antrag die Brustverkleinerung, bei der die Straffung mit erledigt wird. Ablauf und Unterlagen dafür stehen im Ratgeber AOK Brustverkleinerung.

Bruststraffung bei der TK

Bei der Techniker Krankenkasse gilt dasselbe. Die TK zahlt eine Straffung nur zusammen mit einer bewilligten Verkleinerung oder bei einer Fehlbildung. Wie Sie bei der TK vorgehen, lesen Sie im Ratgeber TK Brustverkleinerung. Für Barmer, DAK und IKK gibt es eigene Ratgeber: Barmer, DAK und IKK.

So stellen Sie den Antrag

  1. Lassen Sie von Hausärztin, Orthopäde oder Dermatologin die Beschwerden dokumentieren, zum Beispiel Rückenschmerzen, Haltungsschäden oder Hautentzündungen.
  2. Belegen Sie, was Sie bisher gegen die Beschwerden getan haben, etwa Physiotherapie, Gewichtsreduktion oder Hautbehandlung.
  3. Holen Sie bei einer Fachärztin für Plastische Chirurgie einen Befund mit Diagnose und OP-Plan ein.
  4. Reichen Sie alles schriftlich bei der Kasse ein, bevor Sie einen OP-Termin vereinbaren. Eine Vorlage finden Sie im Musterantrag auf Kostenübernahme.

Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen7. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen8.

Kosten als Selbstzahlerin

Zahlt die Kasse nicht, kostet eine Bruststraffung ohne Implantate ab 4.000 Euro, mit Implantaten ab 6.000 Euro. Der Preis hängt von Technik, Klinik und Region ab. Einzelheiten stehen im Ratgeber Bruststraffung im Abschnitt Kosten. Viele Praxen bieten eine Finanzierung in Raten an.

Quellen

  1. § 27 Abs. 1 SGB V
  2. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 2.2, S. 17 (zitiert BSG, 1 RK 14/92 vom 10.02.1993)
  3. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 4.5, S. 57
  4. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 4.2, S. 33
  5. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 4.2, S. 40
  6. AOK-Bundesverband: Die AOK-Gemeinschaft (Versichertenzahlen Statistik KM6, Stichtag 01.07.2024)
  7. § 13 Abs. 3a SGB V
  8. § 84 Abs. 1 SGG

Häufig gestellte Fragen

Übernimmt die AOK eine Bruststraffung?

Eine reine Straffung nicht. Die AOK zahlt sie nur als Teil einer bewilligten Brustverkleinerung, bei Fehlbildungen oder bei der Wiederherstellung nach Brustkrebs.

Zahlt die Krankenkasse eine Bruststraffung nach Gewichtsabnahme?

Nur in Ausnahmefällen, wenn der Hautüberschuss zu Entzündungen führt, die trotz mindestens sechsmonatiger Behandlung fortbestehen4. Der Medizinische Dienst prüft solche Anträge in der Regel.

Kann ich den Antrag nach der OP stellen?

Nein. Die Kasse bezahlt nur, was sie vorher genehmigt hat. Wer zuerst operiert und dann den Antrag stellt, bleibt auf den Kosten sitzen.

Übernimmt die private Krankenversicherung eine Bruststraffung?

Das hängt vom Tarif ab. Auch private Versicherer zahlen in der Regel nur bei medizinischer Notwendigkeit. Fragen Sie vor der OP schriftlich nach einer Kostenzusage.