Brustverkleinerung bei der Techniker Krankenkasse: Antrag und Kriterien
Die Techniker Krankenkasse entscheidet über eine Brustverkleinerung nach denselben gesetzlichen Regeln wie jede andere gesetzliche Kasse. Eigene Bewilligungsquoten veröffentlicht sie nicht. Entscheidend sind die Kriterien, nach denen der Medizinische Dienst Anträge prüft. Hier steht, welche das sind und wie Sie den Antrag aufbauen.
Was Sie über die TK wissen sollten
Die TK ist eine bundesweit geöffnete Ersatzkasse. Anders als bei der AOK gibt es keine regionalen Einzelkassen, die getrennt entscheiden. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, prüft er nach demselben Leitfaden wie bei allen anderen Kassen.
Voraussetzungen
Aus dem Begutachtungsleitfaden des Medizinischen Dienstes ergeben sich diese Punkte:
- Kein behandlungsbedürftiges Übergewicht: Bei einem BMI über 30 besteht in aller Regel keine Indikation, zuerst soll das Gewicht reduziert werden1
- Mindestens sechs Monate intensive Behandlung ohne Operation unter fachärztlicher Kontrolle2
- Orthopädische Stellungnahme mit Bezug zu Schulter- oder Wirbelsäulenproblemen
- Foto-Belege von BH-Träger-Furchen oder Hautirritationen
- Brustgewicht ab etwa 2 Prozent des Körpergewichts pro Seite, geplantes Resektionsgewicht mindestens 1 Prozent des Körpergewichts pro Seite3
Die Unterlagen müssen eine lückenlose Kette zeigen: Beschwerden, Ausschluss anderer Ursachen, Behandlung ohne Operation, ausbleibender Erfolg.
Antragstellung in der Praxis
Die TK nimmt Anträge per Post und digital entgegen. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf, denn ab dem Eingang läuft die Entscheidungsfrist von drei Wochen, mit Gutachten fünf Wochen4.
Der Antrag sollte enthalten:
- Vollständigen OP-Plan des Plastischen Chirurgen
- Fotos in mehreren Perspektiven
- Orthopädischer und ggf. dermatologischer Befund
- Bericht der Physiotherapie
- Hausarzt-Stellungnahme
Eine Vorlage für das Anschreiben finden Sie im Musterantrag auf Kostenübernahme.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Anträge auf Brustverkleinerung gehören zu den häufigsten Begutachtungsanlässen des Medizinischen Dienstes in der Plastischen Chirurgie5. Wie oft die TK ihn einschaltet, veröffentlicht sie nicht. Der Gutachter prüft meist nach Aktenlage. Kommt es zu einem Termin, bringen Sie die Befunde der letzten sechs Monate und eine Liste Ihrer Schmerzmittel mit.
Gibt es Erfolgsquoten?
Keine belastbaren. Weder die TK noch der Medizinische Dienst veröffentlichen, wie viele Anträge auf Brustverkleinerung bewilligt werden. Prozentangaben auf anderen Seiten beruhen auf Einzelberichten. Verlässlich sind nur die Kriterien des Leitfadens.
Bei Ablehnung: Widerspruch
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen6. Gehen Sie auf die Punkte ein, die im Bescheid oder im Gutachten genannt sind. Sinnvoll sind:
- Zweite Meinung eines Plastischen Chirurgen
- Aktualisierte orthopädische Stellungnahme
- Therapieverlauf der letzten drei bis sechs Monate
Alles Wichtige für alle Kassen im Überblick: Brustverkleinerung Krankenkasse. Bei einer Ablehnung hilft der Ratgeber Widerspruch, die Kosten ohne Kasse stehen unter Brustverkleinerung Kosten.
Quellen
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 4.4, S. 51
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 4.4, S. 49 bis 50
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 4.4, S. 48
- § 13 Abs. 3a SGB V
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsleitfaden Plastisch-chirurgische Eingriffe an der Brust und Straffungsoperationen, Stand 02.12.2024, Kapitel 4.4, S. 45
- § 84 Abs. 1 SGG
- § 39 Abs. 4 in Verbindung mit § 61 Satz 2 SGB V
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert die TK auch Online-Termine beim Plastischen Chirurgen?
Für die Erstberatung ja. Für den abschließenden OP-Plan ist eine persönliche Untersuchung erforderlich.
Übernimmt die TK auch eine Bruststraffung?
Nur in Kombination mit einer kassenfähigen Verkleinerung. Reine Straffung ist Selbstzahler-Sache. Mehr dazu unter Bruststraffung und Krankenkasse.
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?
Die gesetzliche Zuzahlung bei stationärem Aufenthalt von 10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr7.
Wie schnell kann ich mit Bewilligung operieren?
Die Entscheidung muss innerhalb von drei Wochen fallen, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen4. Wann danach operiert wird, hängt von den Terminen der Klinik ab.
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