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Vergleich Plastischer Chirurgen

Dieser Vergleich basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen und dient nur zur Orientierung. Bitte konsultieren Sie vor einer Behandlung persönlich einen qualifizierten Facharzt.
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Lidstraffung und Krankenkasse: wann die Kasse die Schlupflider-OP zahlt

Eine Lidstraffung aus ästhetischen Gründen zahlen Sie selbst, als Selbstzahlerleistung ab 1.500 Euro für beide Oberlider. Die Krankenkasse übernimmt die Operation nur, wenn hängende Oberlider Ihr Sehen messbar einschränken. Hier steht, wie das nachgewiesen wird und wie der Antrag abläuft.

Der Grundsatz

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Behandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu behandeln1. Schlupflider sind zunächst eine normale Alterserscheinung. Zur Krankheit im Sinne der Kasse werden sie, wenn die überschüssige Haut so weit herabhängt, dass sie das Gesichtsfeld einschränkt. Typisch sind Probleme beim Autofahren oder beim Blick nach oben.

Der Nachweis: Gesichtsfeldmessung

Den Nachweis führt die Augenärztin oder der Augenarzt. Üblich ist eine Gesichtsfeldmessung, die Perimetrie, in zwei Durchgängen: einmal mit natürlich hängenden Lidern und einmal mit hochgeklebter Lidhaut. Zeigt der Vergleich, dass sich das obere Gesichtsfeld mit angehobenen Lidern deutlich erweitert, ist die Einschränkung belegt. Dazu kommen die augenärztliche Diagnose und Fotos von vorne und von der Seite.

Wie die Operation selbst abläuft, erklären die Ratgeber Lidstraffung und Oberlidstraffung.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Augenärztliche Untersuchung mit Gesichtsfeldmessung in beiden Durchgängen.
  2. Vorstellung in einer Praxis für Plastische Chirurgie, Augenheilkunde oder Mund, Kiefer und Gesichtschirurgie, die den Eingriff plant und einen Befund schreibt.
  3. Antrag an die Kasse mit Befunden, Gesichtsfeldmessung und Fotos. Ein formloses Schreiben reicht.
  4. Entscheidung abwarten: Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen2.
  5. Erst nach der Zusage operieren. Eine nachträgliche Erstattung gibt es in der Regel nicht.

Lehnt die Kasse ab, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch3. Fordern Sie das Gutachten an und reichen Sie gezielt fehlende Befunde nach.

Unterlid und Tränensäcke

Eine Unterlidstraffung oder die Entfernung von Tränensäcken beeinträchtigt das Sehen nicht. Sie gilt deshalb fast immer als ästhetischer Eingriff, den Sie selbst bezahlen. Ausnahmen gibt es bei Fehlstellungen des Lids, etwa wenn es nach außen kippt und das Auge nicht mehr richtig schließt. Den Unterschied zwischen beiden Eingriffen erklärt der Ratgeber Oberlidstraffung oder Unterlidstraffung.

Kosten als Selbstzahler

EingriffKosten
Oberlidstraffung beidseitigab 1.500 €
Unterlidstraffung beidseitigab 1.800 €
Ober und Unterlid kombiniertab 2.500 €

Narkose, Voruntersuchungen und Nachsorge können extra berechnet werden. Fragen Sie, was im Preis enthalten ist. Erfahrungen anderer Patientinnen und Patienten finden Sie im Ratgeber Lidstraffung Erfahrungen.

Quellen

  1. § 27 Abs. 1 SGB V
  2. § 13 Abs. 3a SGB V
  3. § 84 Abs. 1 SGG

Häufig gestellte Fragen

Wann zahlt die Krankenkasse eine Lidstraffung?

Wenn hängende Oberlider das Gesichtsfeld nachweislich einschränken. Den Nachweis liefert eine augenärztliche Gesichtsfeldmessung mit und ohne hochgeklebte Lider.

Zahlt die Kasse auch die Unterlidstraffung?

In der Regel nicht, weil Tränensäcke und schlaffe Unterlider das Sehen nicht einschränken.

Was kostet eine Lidstraffung ohne Kasse?

Für beide Oberlider ab 1.500 Euro, für Ober und Unterlider zusammen ab 2.500 Euro.

Wer stellt den Antrag?

Sie selbst als Versicherte oder Versicherter. Die Praxis hilft beim Zusammenstellen der Befunde.