Brustimplantat Entfernung (Explantation)
Die Explantation bezeichnet die operative Entfernung von Brustimplantaten. Sie kann aus medizinischen Gründen – etwa bei Kapselfibrose, Implantatdefekt oder dem BIA-ALCL-Lymphom – oder auf eigenen Wunsch der Patientin erfolgen. In vielen Fällen wird gleichzeitig eine Bruststraffung oder das Einsetzen neuer Implantate durchgeführt.
Gründe für eine Brustimplantat Entfernung
- Kapselfibrose: Verhärtung des Narbengewebes um das Implantat
- Implantatruptur: Riss oder Leck am Silikonimplantat
- Implantatdislokation: Verrutschen des Implantats aus seiner Position
- BIA-ALCL: Sehr seltenes Lymphom, assoziiert mit texturierten Implantaten
- Persönlicher Wunsch: Änderung der Körperproportion oder Lebenssituation
- Implantat-Lebenserwartung: Nach 10–15 Jahren ist ein Austausch oft sinnvoll
Ablauf der Operation
Die Explantation erfolgt in der Regel unter Vollnarkose ambulant oder mit einem kurzen stationären Aufenthalt. Der Chirurg entfernt das Implantat über den ursprünglichen Schnitt (Submammärfalte, periareolär oder axillär). Bei Kapselfibrose wird zusätzlich die Kapsel vollständig entfernt (En-bloc-Resektion). Die OP dauert je nach Befund 1–2,5 Stunden.
Kosten der Explantation
Die Kosten für eine Brustimplantat Entfernung liegen in Deutschland zwischen 2.000 und 5.000 Euro, abhängig vom Aufwand. Bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Implantatdefekt oder BIA-ALCL) übernimmt die Krankenkasse unter Umständen die Kosten. Wird gleichzeitig eine Bruststraffung durchgeführt, erhöht sich der Preis entsprechend.
Nachsorge & Erholung
Nach der Explantation sollten körperliche Anstrengungen für 4–6 Wochen vermieden werden. Ein Stütz-BH wird meist für 6 Wochen empfohlen. Nachkontrolltermine beim Operateur sind wichtig, um die Wundheilung und das kosmetische Ergebnis zu beurteilen.
Häufige Fragen zur Brustimplantat Entfernung
Muss ich ein neues Implantat einsetzen lassen? Nein. Viele Frauen entscheiden sich für eine reine Explantation ohne Ersatz. Das Ergebnis hängt von Faktoren wie Brustvolumen, Hautqualität und Träger der ursprünglichen Implantate ab.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Bei medizinischer Indikation, z.B. Implantatdefekt oder nachgewiesenem BIA-ALCL. Im Zweifelsfall vorab einen Kostenvoranschlag und ein Schreiben des Arztes an die Kasse weiterleiten.
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